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Förderprogramme Schweiz 2026: Welche Beiträge Sie für Solar, Wärmepumpe und Speicher erhalten

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    Runer Solar
  • vor 2 Tagen
  • 5 Min. Lesezeit

Ihr Überblick über Bundesbeiträge, kantonale Programme und Steuerabzüge – aktuell für 2026




Einleitung


Eine Solaranlage, eine neue Wärmepumpe, vielleicht noch ein Batteriespeicher: Solche Investitionen gehen schnell in die Zehntausende. Die gute Nachricht für 2026 ist, dass Sie einen beachtlichen Teil davon nicht alleine tragen müssen. Bund, Kantone, Gemeinden und teils auch Energieversorger zahlen mit – wenn Sie die Gesuche richtig und vor allem rechtzeitig stellen.

Das Fördersystem wirkt auf den ersten Blick unübersichtlich, weil mehrere Töpfe nebeneinander bestehen und sich die Beträge je nach Kanton deutlich unterscheiden. Dieser Ratgeber bringt Ordnung hinein: Wir zeigen Ihnen, welche Förderung 2026 für Photovoltaik, Wärmepumpe und Speicher greift, wie hoch die Beiträge realistisch ausfallen und wo die häufigsten Stolperfallen liegen.

Eine Regel vorweg, die über Erfolg oder Frust entscheidet: Reichen Sie jedes Fördergesuch ein, bevor Sie den Auftrag erteilen oder die Arbeiten beginnen. Wer zuerst baut und dann das Gesuch stellt, geht in den meisten Programmen leer aus.




Einmalvergütung: der Bundesbeitrag für jede Solaranlage


Das Herzstück der Solarförderung ist die Einmalvergütung, kurz EIV. Sie wird vom Bund über die Pronovo AG ausbezahlt und steht grundsätzlich jeder neuen Photovoltaikanlage offen – unabhängig vom Kanton. Für Anlagen auf Einfamilienhäusern greift die sogenannte KLEIV für kleine Anlagen unter 100 Kilowatt.

Die EIV besteht aus einem festen Grundbeitrag und einem leistungsabhängigen Beitrag pro installiertem Kilowatt Peak (kWp – der Nennleistung Ihrer Anlage). 2026 liegt der Leistungsbeitrag bei rund 360 Franken pro kWp für die ersten 30 kWp und darüber bei etwa 300 Franken pro kWp. Den exakten Betrag für Ihre Anlage rechnet der Tarifrechner von Pronovo aus.

Drei Faustregeln zur Einmalvergütung:

  • Rechnen Sie grob mit rund 350 Franken pro kWp. Eine typische 10-kWp-Anlage bringt also etwa 3'500 bis 3'600 Franken.

  • Die EIV deckt erfahrungsgemäss 15 bis 25 Prozent der Anlagekosten – sie ist ein Zustupf, keine Vollfinanzierung.

  • Die Auszahlung erfolgt erst nach Inbetriebnahme und Anmeldung; planen Sie diese Summe nicht für die Erstfinanzierung ein.

Anmelden müssen Sie die Anlage innerhalb der vorgegebenen Frist nach Inbetriebnahme über das Online-Portal von Pronovo. 2026 wurde dieser Prozess weiter vereinfacht und stärker digitalisiert. In der Regel übernimmt Ihr Installateur die Anmeldung – klären Sie das aber vorab schriftlich, damit nichts liegen bleibt.




Wärmepumpe: Gebäudeprogramm und kantonale Beiträge


Wer eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, profitiert vom Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. Der Bund leistet einen national einheitlichen Sockelbeitrag, die Kantone legen je nach Budget und Energiepolitik kräftig drauf.

Der Bundesbeitrag folgt einer einfachen Formel: rund 3'000 Franken Grundbeitrag plus etwa 30 Franken pro Quadratmeter beheizte Fläche. Ein Haus mit 150 m² beheizter Fläche kommt damit auf etwa 7'500 Franken allein vom Bund. Je nach Kanton kommt ein Mehrfaches obendrauf: Im Kanton Zürich sind beim Ersatz fossiler Heizungen Beiträge bis gegen 18'000 Franken möglich, im Kanton Aargau je nach Effizienz und Leistung bis rund 15'000 Franken.

Faustregel Wärmepumpe: 3'000 Franken plus 30 Franken pro Quadratmeter beheizte Fläche als Bundessockel – kantonale Programme erhöhen diesen Betrag häufig deutlich.

Zwei Punkte sind entscheidend: Erstens muss das Gesuch vor Baubeginn bewilligt sein, die Auszahlung erfolgt nachträglich gegen Beleg. Zweitens ist eine doppelte Förderung von Bund und Kanton für dieselbe Massnahme ausgeschlossen – die Beiträge werden koordiniert, nicht einfach addiert. Ihr Kanton führt ein eigenes Förderportal, über das die Anmeldung läuft.




Batteriespeicher: Wo es Förderung gibt – und wo nicht


Beim Batteriespeicher ist die Förderlandschaft am uneinheitlichsten. Anders als bei Solaranlage und Wärmepumpe gibt es keinen flächendeckenden Bundes- oder Kantonsbeitrag. Stattdessen fördern einzelne Gemeinden und Energieversorger den Speicher – mal mit einem Beitrag pro Kilowattstunde Kapazität, mal gar nicht.

Ein Beispiel aus dem Expansionsraum Zürich: Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) fördert ab dem 1. August 2026 stationäre Batteriespeicher ab 3 kWh Kapazität. Eine generelle kantonale Speicherförderung besteht im Kanton Zürich dagegen nicht – hier lohnt der Blick auf das eigene Gemeinde- und Versorgerprogramm. Prüfen Sie deshalb vor dem Kauf gezielt, was an Ihrem Standort gilt.

Die gute Nachricht unabhängig von der Förderung: Batteriespeicher sind in den letzten Jahren spürbar günstiger geworden. Bei Runer Solar liegen die Preise aktuell zwischen CHF 2'000 und 2'500 pro 5 kWh schlüsselfertig installiert. Ein allfälliger Förderbeitrag der Gemeinde senkt diese Kosten zusätzlich, ist aber selten der Hauptgrund für oder gegen einen Speicher – entscheidend bleibt Ihr Eigenverbrauch.




Steuerabzug: die zweite Förderebene


Neben den direkten Beiträgen wirkt eine zweite, oft unterschätzte Ebene: der Steuerabzug. Investitionen in Photovoltaik und Wärmepumpe auf bestehenden Gebäuden gelten als werterhaltende Energiesparmassnahme und lassen sich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wichtig: Erhaltene Förderbeiträge müssen Sie vom abziehbaren Betrag abrechnen – gefördert und abgezogen wird nur, was Sie tatsächlich selbst bezahlt haben.

Eine Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus macht das Zusammenspiel greifbar. Angenommen, Sie installieren eine 10-kWp-Solaranlage für rund 22'000 Franken:

  • Einmalvergütung vom Bund: rund 3'600 Franken.

  • Verbleibende Investition: rund 18'400 Franken, die als Energiesparmassnahme steuerlich abziehbar ist.

  • Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent spart der Abzug nochmals rund 5'500 Franken Steuern.

  • Effektive Belastung nach Förderung und Steuer: rund 12'900 Franken statt 22'000 Franken.

Den Steuerabzug können Sie in vielen Kantonen über zwei Steuerperioden verteilen, wenn die Investition hoch ist und Ihr Einkommen den Abzug nicht in einem Jahr aufnimmt. Wie sich die Abschaffung des Eigenmietwerts auf diesen Abzug auswirkt, haben wir in einem eigenen Beitrag vertieft – kurz gesagt bleibt dieses Steuerfenster nur noch befristet offen.




Praxis-Tipps: So holen Sie das Maximum heraus


Damit kein Beitrag verfällt, lohnt sich ein geordnetes Vorgehen. Diese Checkliste hat sich in der Praxis bewährt:

  • Zuerst Gesuch, dann Auftrag: Reichen Sie jedes Fördergesuch ein, bevor Sie unterschreiben oder bauen – das gilt für Gebäudeprogramm und kommunale Speicherförderung gleichermassen.

  • Kanton und Gemeinde getrennt prüfen: Neben dem Kanton haben viele Gemeinden und Versorger eigene Töpfe. Ein kurzer Anruf bei der Gemeinde lohnt sich fast immer.

  • Belege sauber sammeln: Offerten, Rechnungen und Inbetriebnahmeprotokoll werden für Auszahlung und Steuerabzug verlangt.

  • Fristen notieren: Die EIV-Anmeldung nach Inbetriebnahme und die Gesuchsfristen der Kantone sind verbindlich.

  • Förderung und Steuer zusammen denken: Der grösste Hebel entsteht aus der Kombination beider Ebenen, nicht aus einem einzelnen Beitrag.




Fazit


Förderung 2026 ist kein einzelner Topf, sondern ein Baukasten: die Einmalvergütung des Bundes für die Solaranlage, das Gebäudeprogramm von Bund und Kanton für die Wärmepumpe, punktuelle kommunale Beiträge für den Speicher und der Steuerabzug als Verstärker über allem. Wer diese Ebenen kombiniert, senkt die effektive Investition spürbar – im Beispiel von 22'000 auf rund 13'000 Franken.

Entscheidend ist die Reihenfolge: erst Gesuch, dann Auftrag. Und weil sich Beträge und Fristen je nach Kanton und Gemeinde unterscheiden und jährlich angepasst werden, lohnt sich vor der Investition eine kurze, standortgenaue Abklärung. So lassen Sie kein Geld liegen.


Sie möchten wissen, welche Förderbeiträge an Ihrem Standort konkret greifen und wie hoch Ihre effektive Investition nach Förderung und Steuerabzug ausfällt? Runer Solar kennt die Programme im Aargau und im Kanton Zürich und rechnet Ihnen Ihr Projekt unverbindlich durch.






Quellen


  • Pronovo AG – Einmalvergütung Photovoltaik (pronovo.ch)

  • Bundesamt für Energie BFE – Das Gebäudeprogramm (dasgebaeudeprogramm.ch)

  • Kanton Zürich – Energieförderung (zh.ch)

  • Kanton Aargau – Förderprogramm Energie (ag.ch)

  • ewz – Förderbeiträge Energieprojekte (ewz.ch)

  • Swissolar – PV-Förderung (swissolar.ch)


Stand: 24. Juni 2026

 
 
 

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