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Photovoltaik-Versicherung 2026: Was Ihre Solaranlage wirklich absichert – und was nicht

Autorenbild: Runer Solar
Runer Solar
10. Sept.
4 Min. Lesezeit

Feuer, Hagel, Diebstahl, Überspannung: So schützen Sie Ihre Investition richtig




Einleitung


Eine Solaranlage ist eine Investition von 20'000 bis 40'000 Franken, die 25 Jahre und länger auf Ihrem Dach arbeitet. Doch was passiert, wenn ein Hagelzug die Module zerschlägt, ein Marder das Kabel durchbeisst oder eine Überspannung den Wechselrichter grillt? Viele Hauseigentümer gehen davon aus, dass ihre Gebäudeversicherung das schon deckt. Das stimmt – aber nur zum Teil.

Die gute Nachricht: Der wichtigste Schutz ist in der Schweiz meist automatisch vorhanden. Die schlechte: Ausgerechnet die Schäden, die am häufigsten auftreten, fallen oft durch das Raster. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, was 2026 wo versichert ist, wo die typischen Lücken liegen und wann sich eine Zusatzpolice für rund hundert Franken im Jahr wirklich lohnt.




Die kantonale Gebäudeversicherung: Ihr Grundschutz


In 19 der 26 Kantone ist Ihr Haus obligatorisch bei der kantonalen Gebäudeversicherung versichert. Nur sieben Kantone – die sogenannten GUSTAVO-Kantone Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden – kennen dieses Monopol nicht; dort läuft die Gebäudeversicherung über private Anbieter. In beiden Fällen gilt für Solaranlagen dieselbe Grundlogik.

Fest mit dem Gebäude verbundene Photovoltaikanlagen gelten als Gebäudebestandteil und sind gegen Feuer und Elementarschäden mitversichert. Elementar heisst konkret: Sturm, Hagel, Hochwasser, Lawinen, Steinschlag und Blitzschlag – also genau die Wetterrisiken, die einer Anlage auf dem Dach am ehesten gefährlich werden. Der Blitz, der einschlägt, und das Hagelkorn, das die Moduloberfläche zerstört, sind damit grundsätzlich abgedeckt.

Eine Bedingung gibt es aber: Die Versicherung muss von der Anlage wissen. Die Gebäudeversicherungen etwa in Zürich und Bern verlangen eine Meldung mit Angabe der Baukosten. Erst wenn die Versicherungssumme um den Wert der Anlage erhöht ist, erhalten Sie im Schadenfall den vollen Betrag. Wer die Meldung vergisst, riskiert eine Unterversicherung – und damit eine gekürzte Leistung, wenn es darauf ankommt.




Wo die Gebäudeversicherung aufhört: die typischen Lücken


Die kantonale Gebäudeversicherung deckt Feuer und Elementarschäden – nicht mehr. Genau hier liegt das Missverständnis, denn ein grosser Teil der realen Schäden an Solaranlagen hat gar nichts mit Feuer oder Wetter zu tun. Nicht abgedeckt sind in der Regel:

  • Diebstahl von Modulen, Wechselrichter oder Speicher

  • Tierverbiss, etwa durchgebissene Kabel durch Marder

  • Kurzschluss- und Überspannungsschäden, die nicht von einem Blitz stammen

  • Konstruktions-, Material- und Montagefehler nach Ablauf der Garantie

  • Bedienungs- und Ungeschicklichkeitsschäden

Und noch etwas fehlt fast immer: der Ertragsausfall. Steht Ihre Anlage nach einem Schaden wochenlang still, entgehen Ihnen der Eigenverbrauch und die Rückliefervergütung. Die Gebäudeversicherung ersetzt die Reparatur der Anlage – nicht den Strom, den Sie in der Zwischenzeit teuer aus dem Netz zukaufen müssen.




Die Zusatzversicherung: wann sie sich lohnt


Genau diese Lücken schliesst eine spezielle Photovoltaik- oder Allgefahrenversicherung. Sie deckt Schäden an der gesamten Anlage – Module, Wechselrichter, Speicher, Verkabelung – weit über Feuer und Elementar hinaus: Diebstahl, Tierverbiss, Kurzschluss und Überspannung, oft auch Konstruktions- und Materialfehler. Viele Policen entschädigen zusätzlich den Ertragsausfall, also die entgangene Vergütung, während die Anlage nach einem Schaden stillsteht.

Praktisch alle grossen Schweizer Anbieter führen solche Produkte, unter anderem GVB, die Mobiliar, Helvetia, AXA, Allianz und Zurich. Die Deckung lässt sich meist als Zusatz zur bestehenden Gebäude- oder Hausratversicherung abschliessen, teils auch als eigenständige Police.

Sinnvoll ist die Zusatzdeckung vor allem dann, wenn viel Wert auf dem Dach und im Keller steht. Faustregel: Kostet die Anlage mehr als rund 20'000 Franken oder ist ein Batteriespeicher verbaut, überwiegt der Nutzen die Prämie fast immer – teure Elektronik wie Wechselrichter und Speicher ist besonders anfällig für Überspannung und ist über die reine Gebäudeversicherung nicht geschützt.




Haftpflicht und Meldepflicht: die zwei vergessenen Punkte


Was ist, wenn ein Modul vom Dach rutscht und ein Auto oder einen Passanten trifft? Solche Haftpflichtfälle sind bei einer fachgerecht installierten Anlage meist bereits über die Gebäude- oder Privathaftpflicht gedeckt – ohne Aufpreis und ohne separate Betreiberhaftpflicht. Wichtig ist einzig, dass die Montage durch einen Fachbetrieb erfolgt ist; unsauber befestigte Module sind der häufigste Grund, warum eine Versicherung im Ernstfall Fragen stellt.

Der zweite oft vergessene Punkt ist die Meldung. Ob kantonale oder private Gebäudeversicherung: Melden Sie jede neue Anlage mit den Baukosten, damit die Versicherungssumme stimmt. Diese eine Mail nach der Inbetriebnahme entscheidet darüber, ob aus dem theoretischen Schutz im Schadenfall auch eine volle Auszahlung wird.




Was die Absicherung kostet: eine Beispielrechnung


Für die Zusatzdeckung gelten ein paar einfache Faustregeln, an denen Sie sich orientieren können:

  • Eine Photovoltaik-Zusatzversicherung startet bei rund 100 Franken pro Jahr, der Selbstbehalt liegt meist bei etwa 300 Franken pro Schadenfall.

  • Als grobe Orientierung rechnen Sie mit rund 0,3 bis 0,6 Prozent der Anlagekosten pro Jahr für eine umfassende Deckung.

  • Ab etwa 20'000 Franken Anlagewert oder sobald ein Speicher dazukommt, ist die Zusatzpolice in der Regel ihr Geld wert.

Ein Beispiel: Für eine 10-kWp-Anlage mit Speicher zum Preis von rund 22'000 Franken kostet eine umfassende Zusatzversicherung etwa 120 Franken im Jahr. Über 25 Jahre summiert sich das auf rund 3'000 Franken. Dem gegenüber steht das Risiko: Ein einziger Überspannungsschaden am Wechselrichter kostet schnell 2'000 bis 3'000 Franken, ein grösserer Hagelschaden an den Modulen 8'000 bis 12'000 Franken. Ein einziger dieser Fälle übersteigt die gesamten Prämien über die Laufzeit – und genau das ist der Sinn einer Versicherung: Sie zahlen einen überschaubaren Betrag, um den seltenen, aber teuren Totalausfall abzufedern.




Fazit


Feuer, Blitz und Wetter sind über die Gebäudeversicherung meist gut abgesichert – vorausgesetzt, Sie haben die Anlage gemeldet. Die häufigen Alltagsschäden wie Diebstahl, Marderbiss, Überspannung und der Ertragsausfall bleiben ohne Zusatzdeckung an Ihnen hängen. Für rund hundert Franken im Jahr lässt sich diese Lücke schliessen.

Unser Rat: Melden Sie die Anlage nach der Inbetriebnahme, prüfen Sie, ob Speicher und Wechselrichter erfasst sind, und schliessen Sie ab einem Anlagewert von rund 20'000 Franken eine Zusatzversicherung ab. So bleibt Ihre Investition über die gesamte Lebensdauer wirklich geschützt – und nicht nur auf dem Papier.


Ob Ihre Anlage bereits ausreichend geschützt ist, hängt vom Kanton, von der Anlagegrösse und davon ab, ob ein Speicher verbaut ist. Runer Solar plant und installiert Ihre Photovoltaikanlage fachgerecht – die Grundlage dafür, dass Haftpflicht und Versicherungsschutz im Ernstfall überhaupt greifen. Gerne sagen wir Ihnen ehrlich, welche Absicherung sich für Ihr Dach lohnt und welche nicht. Fordern Sie jetzt Ihre unverbindliche Offerte an.






Quellen


  • hausinfo.ch – Schäden an Photovoltaikanlagen richtig versichern (2026)

  • Die Mobiliar – Ratgeber Versicherung Photovoltaikanlage (2026)

  • GVB Privatversicherungen – Solaranlagenversicherung (2026)

  • Zurich Schweiz – Versicherung für erneuerbare Energien (2026)

  • Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) – Deckung von Solaranlagen


Stand: 10. September 2026

 
 
 

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Kommentare


Bernadette von Felten

Thomas Hossman

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