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Solarpflicht 2026: Wann Sie in der Schweiz eine Solaranlage bauen müssen – und wie Sie davon profitieren

Autorenbild: Runer Solar
Runer Solar
18. Sept.
4 Min. Lesezeit

Ab 2026 schreibt der Bund bei vielen Neubauten eine Solaranlage vor, und immer mehr Kantone verlangen sie auch bei Sanierungen. Was für Ihr Gebäude gilt, wo die Grenzen liegen und warum die Pflicht für Sie meist bares Geld bedeutet, mit Faustregeln, Beispielrechnung und Checkliste.




Einleitung


Muss ich jetzt eine Solaranlage bauen? Diese Frage stellen sich 2026 immer mehr Bauherren und Hauseigentümer in der Schweiz. Der Grund liegt im revidierten Energiegesetz: Bei Neubauten ab einer bestimmten Grösse gilt neu eine Solarpflicht, und zahlreiche Kantone gehen noch einen Schritt weiter, bis hin zur Pflicht bei der Dachsanierung.

Die gute Nachricht vorweg: In den allermeisten Fällen ist diese Pflicht kein Ärgernis, sondern eine Investition, die sich rechnet. Wer ohnehin baut oder das Dach erneuert, holt mit einer Solaranlage über die Jahre deutlich mehr heraus, als sie kostet. Wir zeigen Ihnen, was 2026 wo gilt, worauf Sie achten müssen und wie Sie aus der Vorschrift ein gutes Geschäft machen.




Was der Bund ab 2026 verlangt


Seit der Revision des Energiegesetzes gilt schweizweit eine Grundregel: Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 Quadratmetern müssen mit einer Solaranlage ausgestattet werden. Verankert ist das im Artikel 45a des Energiegesetzes. Betroffen sind vor allem grössere Wohnbauten, Gewerbe- und Industriegebäude sowie manche stattliche Einfamilienhäuser, deren beheizte Fläche über dieser Grenze liegt.

Wichtig zu wissen: Der Bund lässt Ihnen die Wahl zwischen Photovoltaik, die Strom erzeugt, und Solarthermie, die Wasser erwärmt. In der Praxis ist die Photovoltaik fast immer die sinnvollere Wahl, weil sich der Strom vielseitiger nutzen und bei Überschuss ins Netz einspeisen lässt. Die 300-Quadratmeter-Grenze ist dabei nur der bundesweite Mindeststandard, den die Kantone verschärfen dürfen.




Die Kantone gehen oft weiter


Die Umsetzung liegt bei den Kantonen, und hier lohnt sich der genaue Blick, denn Schwellenwerte und Quoten unterscheiden sich teils erheblich. Der Kanton Zürich verlangt beispielsweise, dass geeignete Dächer ab 300 Quadratmetern grundsätzlich vollständig mit einer Solaranlage belegt werden, und zwar nicht nur bei Neubauten, sondern auch dann, wenn ein bestehendes Dach saniert wird.

Der Kanton Bern hat seine Vorschriften auf den 1. Januar 2026 verschärft. Neue Bauten und Erweiterungen müssen mindestens zehn Prozent der anrechenbaren Gebäudefläche mit Solarenergie abdecken, und gut geeignete Dachflächen sind zu mindestens 60 Prozent zu nutzen. Bei umfassenden Dachsanierungen gilt neu zumindest eine Meldepflicht, und selbst grössere Parkplätze werden einbezogen.

Andere Kantone arbeiten mit eigenen Grenzen und Flächenquoten. Genau deshalb gilt: Verlassen Sie sich nicht auf pauschale Aussagen aus dem Internet, sondern lassen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben prüfen, was Ihr Kanton und Ihre Gemeinde verlangen. Ein erfahrener Fachbetrieb kennt die aktuellen Vorschriften und plant die Anlage von Anfang an regelkonform.




Das unterschätzte Thema: Pflicht bei der Dachsanierung


Viele denken bei der Solarpflicht nur an Neubauten. Doch der eigentliche Trend geht weiter: Immer mehr Kantone knüpfen die Pflicht auch an grössere Dachsanierungen im Bestand. Wer sein altes Dach ohnehin neu eindeckt, soll die Gelegenheit für Solarstrom gleich mitnutzen.

Für Sie als Eigentümer ist das weniger Belastung, als es klingt, sondern eine Chance. Gerüst, Dachdeckerarbeiten und Planung fallen bei einer Sanierung ohnehin an. Wird die Solaranlage im selben Zug montiert, teilen sich diese Kosten, und Sie sparen gegenüber einer späteren Nachrüstung deutlich. Wer eine Dachsanierung plant, sollte die Photovoltaik darum immer von Anfang an mitdenken.




Warum sich die Pflicht für Sie rechnet


Eine Solaranlage ist kein Kostenklotz, sondern eine der zuverlässigsten Investitionen rund ums Haus. Eine schlüsselfertige Anlage mit rund 10 Kilowatt Leistung kostet 2026 je nach Dach etwa 22'000 bis 25'000 Franken. Davon ziehen Sie die einmalige Einspeisevergütung von Pronovo ab, die bei dieser Grösse rund 3'000 bis 3'500 Franken beträgt, sodass unter dem Strich etwa 19'000 bis 22'000 Franken bleiben.

Eine solche Anlage erzeugt jährlich rund 9'000 bis 10'000 Kilowattstunden Strom. Was Sie selbst verbrauchen, müssen Sie nicht mehr teuer einkaufen, den Überschuss vergütet Ihnen der Netzbetreiber. Unter dem Strich sparen und verdienen Sie so je nach Eigenverbrauch gegen 1'600 bis 2'000 Franken pro Jahr. Damit ist die Anlage nach gut zehn bis dreizehn Jahren bezahlt und liefert danach noch fünfzehn Jahre und länger nahezu gratis Strom.

Wer den Eigenverbrauch weiter erhöhen will, kombiniert die Anlage mit einem Batteriespeicher. Batteriespeicher sind in den letzten Jahren spürbar günstiger geworden; bei Runer Solar liegen die Preise aktuell zwischen CHF 2'000 und 2'500 pro 5 kWh schlüsselfertig installiert. Und nicht vergessen: Die Investition in eine Solaranlage auf dem bestehenden Gebäude können Sie in den meisten Kantonen von den Steuern abziehen, solange der Eigenmietwert gilt, also noch bis Ende 2028.




Faustregeln und Checkliste


  • Anrechenbare Gebäudefläche über 300 Quadratmeter beim Neubau? Dann greift die Solarpflicht mit hoher Wahrscheinlichkeit.

  • Pro 10 Quadratmeter nutzbare Dachfläche rechnen Sie grob mit rund 2 Kilowatt Leistung.

  • Planen Sie Dachsanierung und Solaranlage immer zusammen, das spart Gerüst- und Montagekosten.

  • Rechnen Sie mit einer Amortisation von rund zehn bis dreizehn Jahren, danach produziert die Anlage günstigen Strom.

Bevor Sie starten, sollten diese Punkte geklärt sein:

  • Kanton und Gemeinde: Welche Schwellenwerte und Quoten gelten für Ihr Grundstück?

  • Neubau oder Sanierung: Löst Ihr Vorhaben die Pflicht überhaupt aus?

  • Dachfläche und Ausrichtung: Wie viel Leistung ist auf Ihrem Dach realistisch möglich?

  • Förderung und Steuern: Einmalvergütung und Abzüge frühzeitig einplanen.

  • Fachbetrieb: Anlage von Beginn an regelkonform und wirtschaftlich planen lassen.




Fazit


Die Solarpflicht ist 2026 in der Schweiz Realität, und sie wird in den kommenden Jahren eher strenger als lockerer. Für Neubauten über 300 Quadratmetern gilt sie bundesweit, viele Kantone verlangen Solarstrom zusätzlich bei Sanierungen. Statt die Vorschrift als Last zu sehen, sollten Sie sie als Anstoss nutzen: Eine gut geplante Anlage senkt Ihre Stromkosten, steigert den Wert Ihrer Liegenschaft und ist meist schon nach gut einem Jahrzehnt bezahlt.

Entscheidend ist, dass die Anlage von Anfang an richtig dimensioniert und regelkonform geplant wird. Wer hier auf einen erfahrenen Partner setzt, erfüllt die Pflicht nicht nur, sondern macht daraus eine Investition, die sich über 25 Jahre und länger auszahlt.


Sie planen einen Neubau oder eine Dachsanierung und möchten wissen, was die Solarpflicht konkret für Sie bedeutet? Runer Solar prüft Ihr Dach, klärt die Vorgaben in Ihrem Kanton und plant Ihre Anlage wirtschaftlich und regelkonform, in der ganzen Deutschschweiz. Fordern Sie jetzt Ihre unverbindliche Offerte an.





Quellen


  • Bundesamt für Energie (BFE): Energiegesetz (EnG), Artikel 45a, Solarpflicht für Neubauten

  • Kanton Zürich, Baudirektion und AWEL: kantonale Energievorschriften 2026

  • Kanton Bern, Amt für Umwelt und Energie: Solarpflicht ab 1. Januar 2026

  • Swissolar: Vorschriften und Marktzahlen zur Photovoltaik in der Schweiz 2026

  • Pronovo AG: Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen


Stand: 18. September 2026

 
 
 

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Kommentare


Bernadette von Felten

Thomas Hossman

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