Mieterstrom im Mehrfamilienhaus 2026: Investition, Tarife und Ertrag für Vermieter
- Runer Solar

- vor 3 Tagen
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Solarstrom vom eigenen Dach an die eigenen Mieter verkaufen – wann sich das 2026 rechnet.
Einleitung
Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt, sitzt oft auf ungenutztem Potenzial – dem eigenen Dach. Mit einem Mieterstrom-Modell verkaufen Sie den Solarstrom vom Dach direkt an Ihre Mieterinnen und Mieter: für diese günstiger als der Strom aus dem Netz, für Sie als Eigentümer trotzdem mit einem ordentlichen Ertrag. Klingt nach einer Win-win-Situation. Aber lohnt sich das 2026 wirklich, und worauf müssen Sie achten?
Die kurze Antwort: In den meisten Fällen ja. Gerade im Kanton Zürich mit seiner hohen Dichte an Mehrfamilienhäusern und der grossen Mieterquote ist Mieterstrom besonders attraktiv – je mehr Parteien unter einem Dach wohnen, desto mehr Solarstrom wird direkt im Haus verbraucht. Und seit dem neuen Stromgesetz, das am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, gibt es mehr Modelle und bessere Bedingungen als je zuvor.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen als Eigentümer, was ein Mieterstrom-Projekt kostet, welchen Tarif Sie Ihren Mietern verrechnen dürfen und mit welchem Ertrag Sie realistisch rechnen können – inklusive einer durchgerechneten Beispielrechnung für ein typisches Mehrfamilienhaus.
Mieterstrom, ZEV und vZEV: das Grundprinzip 2026
Mieterstrom bedeutet im Kern: Der Strom vom eigenen Solardach wird zuerst von den Bewohnerinnen und Bewohnern des Hauses verbraucht, bevor Überschüsse ins Netz fliessen. Rechtlich läuft das über einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, kurz ZEV. Dabei treten die beteiligten Wohnungen gegenüber dem Netzbetreiber als ein einziger Kunde auf, und Sie als Eigentümer rechnen den Solarstrom intern mit den Mietern ab.
Neu seit 2026 ist der virtuelle ZEV (vZEV): Die teilnehmenden Gebäude müssen nicht mehr zwingend hinter einem gemeinsamen Netzanschluss liegen, sondern können über die bestehenden Smart Meter des Netzbetreibers zusammengeschlossen werden. Das vereinfacht die Technik erheblich, weil aufwendige eigene Leitungen entfallen. Wer über das einzelne Haus hinausdenkt, kann mit der neuen Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) sogar Solarstrom im ganzen Quartier teilen – mit einem Rabatt auf das Netznutzungsentgelt von bis zu 40 Prozent.
Was kostet Mieterstrom? Die Investition im Überblick
Die mit Abstand grösste Position ist die Solaranlage selbst. Dazu kommt die Messinfrastruktur, mit der Sie den Verbrauch jeder Wohnung erfassen – denn nur so können Sie korrekt abrechnen. Konkret fallen für ein Mieterstrom-Projekt folgende Kosten an:
Solaranlage: die grösste Investition, abhängig von Dachgrösse und Anlagenleistung.
Unterzähler pro Wohnung: rund CHF 200 bis 500 je Einheit.
Anpassungen an der Verkabelung: je nach Gebäude CHF 500 bis 2'000.
Optionale Planung und Beratung: CHF 500 bis 1'500.
Laufende Abrechnung: selbst erledigt günstig, über einen Dienstleister rund CHF 200 bis 600 pro Jahr.
Beachten Sie: Seit 2026 erheben die Netzbetreiber eine separate Messgebühr pro Messpunkt. Diese laufenden Kosten gehören in die Kalkulation. Die gute Nachricht: Ein grosser Teil der Investition wird über die Einmalvergütung des Bundes gefördert, und Batteriespeicher sind in den letzten Jahren spürbar günstiger geworden. Bei Runer Solar liegen die Preise aktuell zwischen CHF 2'000 und 2'500 pro 5 kWh schlüsselfertig installiert.
Als grobe Faustregel gilt: Pro Wohnung im ZEV sollten Sie für die Messinfrastruktur mit CHF 300 bis 500 rechnen.
Den richtigen Tarif setzen: was Mieter zahlen dürfen
Hier liegt der Kern der Wirtschaftlichkeit. Das Gesetz schützt die Mieter: Der interne Solartarif darf nicht höher sein als das, was sie sonst beim lokalen Stromversorger in der Grundversorgung bezahlen würden. Der ElCom-Median liegt 2026 bei 27.7 Rappen pro Kilowattstunde – das ist Ihre Obergrenze.
In der Praxis setzen Eigentümer den internen Tarif meist deutlich darunter an, häufig im Bereich von 19 bis 23 Rappen. So fahren beide Seiten gut: Die Mieter sparen gegenüber dem Netzbezug, und Sie als Eigentümer erzielen einen Erlös, der weit über der Einspeisevergütung für überschüssigen Strom liegt. Zum Vergleich: Für ins Netz eingespeisten Strom vergüten die Zürcher Versorger 2026 nur rund 12 bis 17 Rappen – jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist also deutlich wertvoller.
Faustregel für den Tarif: Setzen Sie den internen Solarpreis rund 15 bis 20 Prozent unter den lokalen Netztarif. So profitieren die Mieter spürbar, und der Strom verkauft sich praktisch von selbst.
Der Ertrag: Beispielrechnung für ein Mehrfamilienhaus
Rechnen wir ein typisches Beispiel durch – ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen und einer 30-kWp-Anlage. Die Zahlen sind illustrativ und variieren je nach Liegenschaft, geben aber eine gute Orientierung.
Jahresproduktion: rund 28'000 kWh (etwa 950 kWh pro kWp in Zürcher Lagen).
Eigenverbrauchsquote im Haus: rund 60 Prozent – im Mehrfamilienhaus deutlich höher als im Einfamilienhaus, weil mehr Parteien über den Tag verteilt Strom beziehen.
Intern an Mieter verkauft: rund 16'800 kWh zu 23 Rappen, also etwa CHF 3'860 pro Jahr.
Überschuss ins Netz: rund 11'200 kWh zu 12 Rappen, also etwa CHF 1'340 pro Jahr.
Bruttoerlös: rund CHF 5'200 pro Jahr, abzüglich Betrieb und Abrechnung etwa CHF 4'800.
Bei einer Investition von rund CHF 37'000 nach Abzug der Einmalvergütung – Solaranlage plus ZEV-Technik – ergibt sich daraus eine Amortisationsdauer von rund acht Jahren. Bei einer Lebensdauer der Anlage von 25 bis 30 Jahren arbeiten die restlichen Jahrzehnte für Sie. Wichtig: Eine hohe Eigenverbrauchsquote ist der entscheidende Hebel. Wer den Tagesstrom auch abends nutzbar machen will, kombiniert die Anlage mit einem Batteriespeicher – moderne Systeme wie der Sigenergy SigenStor steigern den Eigenverbrauch zusätzlich und liefern bei Bedarf Notstrom.
Förderung und lokale Besonderheiten im Kanton Zürich
Ein wesentlicher Teil der Investition kommt über Förderungen zurück. Die Einmalvergütung (EIV) des Bundes, abgewickelt über Pronovo, beträgt 2026 für Anlagen bis 30 kWp 360 Franken pro kWp, darüber 300 Franken pro kWp. Ein separater Grundbeitrag entfällt seit 2024. Für unser Beispiel mit 30 kWp sind das rund CHF 10'800, die Sie direkt von den Anlagekosten abziehen können.
Im Kanton Zürich kommt regionaler Spielraum dazu. Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) fördert ab dem 1. August 2026 stationäre Batteriespeicher ab 3 kWh Kapazität. Die kantonale Speicherförderung unterstützt Batterien mit 500 Franken pro Kilowattstunde, gedeckelt bei 15'000 Franken. Und mit der neuen LEG-Regelung lässt sich Solarstrom künftig über das öffentliche Netz im Quartier vermarkten – ein zusätzliches Argument für Eigentümer mit mehreren Liegenschaften in derselben Gemeinde.
Fazit
Mieterstrom ist 2026 für die meisten Mehrfamilienhäuser ein lohnendes Modell – wirtschaftlich für den Eigentümer und gleichzeitig günstiger für die Mieter. Die Kombination aus Einmalvergütung, gesunkenen Speicherpreisen und den neuen Modellen vZEV und LEG hat die Bedingungen spürbar verbessert.
Entscheidend ist die saubere Planung: die richtige Anlagengrösse, ein durchdachtes Messkonzept und ein fairer interner Tarif. Gerade im dicht bebauten Kanton Zürich, wo viele Menschen zur Miete wohnen, ist das Potenzial gross. Wer die Eigenverbrauchsquote hochhält, holt am meisten heraus.
Sie überlegen, ob sich Mieterstrom für Ihre Liegenschaft lohnt? Wir rechnen Ihnen unverbindlich durch, welche Anlagengrösse, welches Modell und welcher Tarif für Ihr Mehrfamilienhaus im Aargau oder Kanton Zürich am meisten herausholen.
Quellen
Bundesamt für Energie (BFE): Stromgesetz / Mantelerlass, in Kraft seit 1. Januar 2026 (ZEV, vZEV, LEG, Netzrabatt).
ElCom: Strompreise 2026 – durchschnittlicher Haushaltstarif 27.7 Rappen pro Kilowattstunde.
Swissolar: Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) und Wirtschaftlichkeit.
Pronovo: Einmalvergütung (KLEIV) 2026 – 360 Franken pro kWp bis 30 kWp, danach 300 Franken pro kWp.
ewz und EKZ: Förderbeiträge Speicher 2026 und Einspeisevergütung im Kanton Zürich.
Stand: 13. Juni 2026

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