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Solarstrom verkaufen 2026: Einspeisetarife, Direktvermarktung und neue Modelle in der Schweiz

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    Runer Solar
  • vor 1 Tag
  • 4 Min. Lesezeit

Was Hauseigentümer und KMU mit dem neuen Stromgesetz wissen müssen




Einleitung


Ab dem 1. Januar 2026 gilt in der Schweiz das neue Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, der sogenannte Mantelerlass. Es harmonisiert die Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom, schafft neue Vermarktungsmodelle wie die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) und den virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) und stellt die Frage neu, wie Solarstrom am wirtschaftlichsten genutzt wird.

Für Hauseigentümer, Landwirte und KMU lohnt sich deshalb ein nüchterner Blick auf die wichtigsten Hebel. Wie hoch ist die schweizweite Mindestvergütung wirklich, welche Rolle spielen Herkunftsnachweise (HKN), was bringen LEG und vZEV konkret, und für wen rechnet sich der Wechsel in die Direktvermarktung? Am Schluss steht eine Einschätzung, ob heute jede ungenutzte Kilowattstunde verkauft werden sollte – oder ob ein Batteriespeicher und durchdachte Lastverschiebung wirtschaftlich klar überlegen sind.




Die neue Mindestvergütung ab 2026


Bisher legten die Netzbetreiber den Rückliefertarif jährlich selbst fest, mit teils deutlichen Unterschieden zwischen den Versorgungsgebieten. Mit dem Stromgesetz gilt ab 2026 für Anlagen bis 150 kW eine schweizweit verbindliche Logik: Ohne individuelle Vereinbarung mit dem Energieversorger erhalten Anlagenbetreiber den vom Bundesamt für Energie (BFE) publizierten, vierteljährlich gemittelten Referenzmarktpreis. Für Anlagen bis 30 kW garantiert der Bund zusätzlich eine Mindestvergütung von 6 Rp./kWh, unabhängig vom Marktpreis.

Der Referenzmarktpreis schwankt deutlich. In den sonnenstarken Quartalen 2 und 3 fiel er zuletzt häufig unter 4 Rp./kWh, in den dunkleren Quartalen 4 und 1 lag er typischerweise zwischen 6 und 10 Rp./kWh. Wer 2026 ohne Vertragsanpassung ins Netz einspeist, muss also mit einem Sommer-Tief und einem Winter-Hoch rechnen. Versorger, die freiwillig höher vergüten, bleiben weiterhin attraktiv – ein jährlicher Vergleich der Tarife ist Pflicht.


Wichtig für die Planung


  • Anlagen bis 30 kW: gesetzliche Mindestvergütung von 6 Rp./kWh

  • Anlagen bis 150 kW: Vergütung mindestens auf Höhe des Referenzmarktpreises

  • Anlagen über 150 kW: freie Vermarktung, der Marktpreis bleibt Referenz

  • Abrechnungslogik (monatlich, quartalsweise, Verrechnung mit Netzkosten) variiert je Versorger




Herkunftsnachweise (HKN) als zweite Einnahmequelle


Jede 1'000 kWh produzierter Solarstrom erzeugt einen Herkunftsnachweis, der unabhängig vom physischen Strom gehandelt werden kann. Akkreditierte Zertifizierungsstelle in der Schweiz ist Pronovo. 2026 zahlen viele Versorger zwischen 1 und 3 Rp./kWh für Standard-HKN. Premium-Zertifikate wie naturemade star werden teilweise mit zusätzlichen 2 Rp./kWh vergütet, sofern die Anlage entsprechend zertifiziert ist.

HKN sind nicht an die physische Stromlieferung gebunden und basieren auf dem europäischen EECS-Standard. Wer seine Anlage bei Pronovo registriert, kann die Zertifikate dem lokalen Versorger verkaufen oder über spezialisierte Plattformen frei vermarkten. Eine Anlage mit 10 kWp und rund 10'000 kWh Jahresertrag erwirtschaftet so zusätzlich bis zu 300 Franken pro Jahr – ein Posten, der in der Amortisationsrechnung selten fehlen sollte.




Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) und virtuelle ZEV


Eine der zentralen Neuerungen des Stromgesetzes ist die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG). Ab 2026 können Produzenten ihren Solarstrom über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers, einer Gemeinde oder eines abgegrenzten Niederspannungsnetzgebiets an andere Endkunden verkaufen. Die Netznutzung wird dabei reduziert verrechnet, weil der Strom regional bleibt. Das stärkt den ökonomischen Anreiz, lokal produzierten Solarstrom auch lokal zu verbrauchen.

Ergänzend gibt es den virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV). Im Unterschied zum klassischen ZEV müssen die beteiligten Gebäude nicht mehr physisch hinter einem Hausanschluss liegen. Mehrere Liegenschaften innerhalb desselben Netzgebiets können sich virtuell zu einer Eigenverbrauchsgemeinschaft verbinden. Für Mehrfamilienhäuser, Genossenschaften und KMU mit verteilten Standorten ist das ein spürbarer Sprung – die Wertschöpfung des eigenen Solarstroms bleibt im Quartier statt im Spotmarkt.




Direktvermarktung – für wen sie sich rechnet


Wer den durchschnittlichen Rückliefertarif übertreffen will, kann Solarstrom direkt vermarkten. Anlagenbetreiber verkaufen dabei – meist über einen spezialisierten Direktvermarkter – an einen freien Stromkunden oder an die Strombörse EPEX SPOT. Sinnvoll wird das Modell typischerweise ab Anlagengrössen von rund 100 kWp aufwärts, weil Mess-, Bilanzgruppen- und Vermarktungskosten anfallen.

Für KMU mit grossen Dachflächen, Landwirtschaftsbetriebe oder Gewerbeimmobilien kann die Direktvermarktung deutlich höhere Erlöse bringen als der Standard-Rückliefertarif – besonders im Winter und in Zeiten knapper Erzeugung. Voraussetzung ist eine viertelstündliche Lastgangmessung sowie ein verlässlicher Vermarktungspartner. Power Purchase Agreements (PPA) mit mehrjähriger Festpreisbindung schaffen zusätzliche Planungssicherheit und sind ein wachsender Markt in der Schweiz.




Einspeisen, speichern oder selbst verbrauchen?


Der ökonomisch stärkste Hebel bleibt 2026 in den meisten Fällen der Eigenverbrauch. Wer Strom vom eigenen Dach selbst nutzt, vermeidet den Bezug aus dem Netz, der für Haushalte je nach Versorger zwischen 25 und 35 Rp./kWh kostet – ein Vielfaches der Einspeisevergütung. Smarte Wechselrichter wie der GoodWe ET Smart, der Huawei SUN2000 oder der Fronius GEN24 visualisieren Eigenverbrauch und Einspeisung in Echtzeit und steuern Wärmepumpe, Wallbox oder Boiler gezielt an.

Wirtschaftlich besonders attraktiv wird der Eigenverbrauch durch einen Batteriespeicher. Batteriespeicher sind in den letzten Jahren spürbar günstiger geworden. Bei Runer Solar liegen die Preise aktuell zwischen CHF 2'000 und 2'500 pro 5 kWh schlüsselfertig installiert. Grössere Systeme skalieren modular, für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte erstellen wir Offerten auf Anfrage.


Komponenten, mit denen Runer Solar 2026 plant


  • Module AIKO Neostar 3S+ Doppelglas – Wirkungsgrad bis 24.6 %, 30 Jahre Produktgarantie

  • Module LONGi Hi-MO X10 Scientist (Glas-Glas) oder Hi-MO X10 Explorer (Glas-Folie), mindestens 495 Wp in Standardgrösse

  • Module Trina Vertex S+ G3 mit i-TOPCon Ultra – hohe Bifazialität und 25 Jahre Leistungsgarantie

  • Wechselrichter GoodWe, Huawei, SolarEdge oder Fronius – je nach Anlagengrösse, Verschattung und Lastprofil




Fazit


Das Stromgesetz schafft 2026 mehr Transparenz und neue Spielräume: eine schweizweit verbindliche Mindestvergütung von 6 Rp./kWh für Anlagen bis 30 kW, harmonisierte Referenzmarktpreise, LEG und vZEV als zusätzliche Vermarktungswege sowie ein liquider HKN-Markt. Für viele Hauseigentümer und KMU steigt damit die Planungssicherheit – gleichzeitig wird die Auswahl an Optionen anspruchsvoller.

Trotzdem bleibt die wirtschaftliche Grundregel klar: Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist mehr wert als jede eingespeiste. Die richtige Kombination aus zeitgemässer PV-Anlage, intelligentem Wechselrichter und einem sauber dimensionierten Batteriespeicher entscheidet 2026 stärker über die Rendite als der reine Rückliefertarif.


Runer Solar plant, dimensioniert und installiert Photovoltaikanlagen, Wechselrichter und Batteriespeicher von GoodWe, Huawei, SolarEdge, Fronius und Sigenergy – und berät zur optimalen Vermarktungsstrategie, von der klassischen Rückliefervergütung über Herkunftsnachweise bis zur Beteiligung an einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft. Unsere Projekte realisieren wir im Kanton Aargau und Kanton Zürich, vom Einfamilienhaus bis zur Gewerbeanlage.






Quellen


  • Bundesamt für Energie (BFE): Stromgesetz und Mindestvergütung ab 2026 – bfe.admin.ch

  • ElCom: Referenzmarktpreise und Tarifaufsicht – elcom.admin.ch

  • Swissolar: Stromgesetz-Verordnungen und Branchenanalysen – swissolar.ch

  • Pronovo AG: Herkunftsnachweise und Direktvermarktung – pronovo.ch

  • VESE: Abnahmevergütungen und Tarifvergleich – vese.ch

  • Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE): Mantelerlass und Vergütungspflicht – strom.ch


Stand: 20. Mai 2026

 
 
 

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Kommentare


Bernadette von Felten

Thomas Hossman

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